Wir wollen unsere geehrte Mandantschaft warnen, unser neues Jahr 2020 aus Gewohnheit heraus mit 20 abzukürzen. Die aktuelle Jahreszahl sollte in rechtlich relevanten Dokumenten stets ausgeschrieben werden. Andernfalls haben Dritte leichtes Spiel und können durch einfaches Anfügen von zwei Ziffern das Jahr 2001, 2019 oder 2030 „erschaffen“. |