Rechtsanwälte Köln

Honorar

Oft überschätzt: Das Anwaltshonorar

Die erste Kontaktaufnahme mit uns ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

Guter Rat ist nicht umsonst. Doch die Höhe von Anwaltshonoraren wird häufig überschätzt. Zudem lohnt es sich in der Regel, für einen Rechtsanwalt Geld auszugeben. Wenn man durch anwaltlichen Rat einen aussichtslosen Prozess vermeiden kann, so liegt der Vorteil auf der Hand. Gewinnt man einen Prozess mit anwaltlicher Hilfe, so wird die gegnerische Partei in der Regel zur Kostenerstattung verpflichtet. Unsere Honorare richten sich nach der Art des Mandates. Wenn wir nichts anderes vereinbaren, gilt – wie bei allen anderen Rechtsanwälten in Deutschland – das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Streit- oder Gegenstandswert und dem Tätigkeitsumfang.

Erstberatung

Die Kosten einer Erstberatung hängen insbesondere von der Bedeutung der Angelegenheit und der Dauer der Beratung ab. Sie liegen in der Regel für Verbraucher zwischen 50,00 und 190,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer.

Prozess- und Verfahrenskosten

RVG-Honorare vergüten die Arbeit des Prozessanwaltes in Zivilsachen in der Regel angemessen. Wenn Ihr Mandat eine andere Tätigkeit verlangt, schlagen wir Ihnen ein Stunden- oder Pauschalhonorar vor. In gerichtlichen Auseinandersetzungen sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geschuldeten Gebühren abzurechnen.

Rechtsschutzversicherung

Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung rechnen wir je nach Fall auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit Ihnen ab, welches eine Vergütung abhängig vom jeweiligen Gegenstandswert vorsieht.

Viele Rechtschutzversicherungen decken nur Teile des anwaltlichen Beratungsspektums ab. Wir empfehlen Ihnen, unmittelbar mit Ihrer Rechtschutzversicherung zu klären, ob unser Beratungsspektrum durch Ihre Versicherung abgedeckt ist. Die über Deckungsanfragen hinausgehende Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ist normalerweise nicht Bestandteil des Mandats. Gegen Honorarvereinbarung übernehmen wir gerne auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung. Sodann können wir die Rechtschutzversicherung über den wesentlichen Verlauf des Verfahrens unterrichten, wenn Sie uns von der Schweigepflicht gegenüber der Rechtschutzversicherung befreit haben. Gebührenteile, welche vom Deckungsumfang der Rechtschutzversicherung nicht gedeckt sind oder von dieser nicht getragen werden, muss die Mandantschaft selbst tragen. Gebührenschuldner ist in jedem Falle die Mandantschaft selbst; sie hat aus dem Versicherungsvertrag lediglich einen Erstattungsanspruch gegen die Versicherung.

Zeithonorar

Wir sind auch auf Grundlage eines Zeithonorars für Sie tätig. Unsere Stundensätze liegen zwischen 160 Euro und 320 Euro zzgl. Umsatzsteuer, je nach Rechtsgebiet, rechtlicher Schwierigkeit und Eilbedürftigkeit. Natürlich erhalten Sie auf Wunsch eine monatliche Abrechnung mit einem detaillierten Nachweis unserer Tätigkeit. Wir bieten auch rabattierte monatliche Stundenkontingente an, insbesondere für Unternehmen, die uns als ausgelagerte juristische Abteilung für längere Zeit beauftragen.

Pauschalhonorar

In besonderen Fällen sind wir auch bereit, eine Pauschalierung der Honorierung anzubieten, um die für Sie entstehenden Kosten überschaubar zu halten.

Erläuterung der Rechtsanwaltsgebühren

 

Honorar
Fortbildung

Kompetenz durch Fortbildung

Spezialisierung

Kompetenz durch Spezialisierung

Immobilien

Kompetenz für Immobilienrecht

Verkehrsrecht

Kompetenz für Verkehrsrecht

15 + 8 =

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Böhm & Kraus Rechtsanwälte