Ab Mai gelten veränderte Vorgaben für neue Gebäude-Energieausweise. Der neue EU-weit einheitliche Energieausweis bringt einige Änderungen mit sich, die ab Mai gelten. Zu den sichtbaren Auswirkungen gehören etwa veränderte Bewertungsklassen bei neuen Ausweisen. Die Energieeffizienz wird hier mit einer Skala von A bis G angezeigt – statt wie bisher von A+ bis H. Die EU-Vorgaben müssen alle Mitgliedstaaten bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. Da ausgestellte Energieausweise aber zehn Jahre gültig sind, bleibt die alte Skala von A+ bis H auch nach dem Stichtag noch einige Jahre im Umlauf. Neu ausgestellte Ausweise verwenden dann aber die aktualisierte Skala:

  • Klasse A steht ausschließlich für Nullemissionsgebäude.
  • Klasse G soll die energetisch schlechtesten fünfzehn Prozent des Gebäudebestands eines Landes abbilden.
  • Die übrigen Gebäude werden den Klassen B bis F zugeordnet – in etwa gleich großen Anteilen.

Gleich bleibt hingegen die Einfärbung der Skala. Demnach steht Grün für einen energetisch sehr guten Zustand. Ist die Skala hingegen rot, handelt es sich um ein energetisch ungünstiges Gebäude.

Bisher war es für alle verpflichtend den Gebäude-Energieausweise vorzulegen, die ihr Gebäude neu vermieten, verkaufen oder verpachten wollen. Auch bei Immobilienanzeigen in Zeitungen oder auf kostenpflichtigen Internetseiten muss der Nachweis bereits in Auszügen vorher gezeigt werden. Ab Mai ist ein Energieausweis darüber hinaus auch erforderlich, wenn Mietverträge verlängert werden oder wenn größere Renovierungen anstehen – also wenn mehr als ein Viertel der Fläche der Gebäudehülle saniert wurde oder die Maßnahmen ein Viertel des Gebäudewerts betreffen. Fehlt der Energieausweis, enthält er falsche Angaben oder wird das Dokument oder eine Kopie davon nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, droht eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro. Das regelt das Gebäudeenergiegesetz.

Gut zu wissen: Wer sein Gebäude selbst bewohnt, braucht keinen Ausweis.