Veröffentlicht von Rechtsanwalt Kraus am Aug 01 2018

Am 1. August 2018 tritt das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Hausverwalter in Kraft. Sie sind dann gesetzlich verpflichtet, sich binnen drei Jahren in einem Umfang von 20 Stunden fortzubilden. Desweiteren benötigen Wohnimmobilienverwalter künftig eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO . Neben Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen müssen Wohnimmobilienverwalter auch eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Bereits tätige Verwalter haben sechs Monate Zeit, um diese zu beantragen.

Mehr: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl117s3562.pdf%27%5D__1534261121034

Zuletzt geändert am: Aug 14 2018 um 4:51 PM