Mit dem neuen digitalen Angebot „Mein Justizpostfach“ können Bürger an den Elektronischen Rechtsverkehr andocken. Der digitale und rechtssichere Datenfluss mit der Justiz soll deutlich bequemer funktionieren. Welche Anträge und Nachrichten Bürger schon jetzt mit einer sog. BundID online (https://id.bund.de/de ) an Behörden übermitteln können, können sie unter https://verwaltung.bund.de/portal/DE sehen. Und Mandanten können das Postfach auch für die sichere Kommunikation mit uns oder Notaren nutzen.

Wer sein Justizpostfach freischalten möchte, benötigt zunächst ein Nutzerkonto beim Bund (sog. BundID), das sich hier einrichten lässt: https://id.bund.de/de. Rund 3,5 Mio. Bundesbürger sollen ein solches Konto schon haben. In einem zweiten Schritt kann man sich dann sein Justizpostfach unter https://mein-justizpostfach.bund.de freischalten. Nutzer sollten Geduld mitbringen, wenn sie bei den Vorgängen zur Einrichtung bzw. Registrierung mit Online-Ausweis, Passwörtern, der AusweisApp 2 (siehe https://www.ausweisapp.bund.de/home/) und PIN jonglieren. Das Justizpostfach befindet sich aber noch im Pilotbetrieb.