Wer eine Immobilie aus einer Erbengemeinschaft verkauft, musste bisher darauf Einkommensteuer zahlen. Dank einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) ändert sich das nun. Wer eine Immobilie aus dem Nachlass einer Erbengemeinschaft verkauft, muss auf den Gewinn keine Einkommensteuer zahlen. Der BFH ändert damit seine bisherige Rechtsprechung und tritt der Auffassung der Finanzverwaltung entgegen. (Quelle: BFH, Az.: 26.09.2023 – IX R 13/22)