In vielen Städten und Gemeinden ist der private Einsatz von Streusalz verboten und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Wer den Bürgersteig oder die Straße trotz eines geltenden kommunalen Verbots mit Salz enteist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Kommune drohen dann Geldbußen von bis zu 10.000 Euro. Das Salz ist schädigend für die Umwelt und Tiere, insbesondere Hundepfoten. Eine ähnlich wirksame legale Alternative ist Splitt oder Sand. Erste Bußgeldbescheide in 2024 wurden bereits versandt.