Der Bundestag verabschiedete am 19.10.2023 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit der Schweiz. Er regelt die Zuständigkeiten und das Verfahren neu, was das Eintreiben von Bußgeldern vereinfachen soll.

Bislang mussten Temposünder oder Falschparker aus Deutschland, die ihre Buße aus der Schweiz nicht bezahlten, vor allem bei Wiedereinreise in die Schweiz mit unangenehmen Konsequenzen rechnen. Dort sind die Geldbußen erheblich höher als in Deutschland. Beispielsweise wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung von sechs bis zehn Kilometern innerorts in der Schweiz mit 120 Franken (circa 127 Euro) bestraft.